Skip to main content

Wie die EU-Taxonomie die Nachhaltigkeitsberichterstattung verändert

Seit dem 1. Januar 2022 müssen berichtspflichtige Unternehmen in Deutschland erstmalig in ihrer nichtfinanziellen Erklärung zur EU-Taxonomie für Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten. Wer genaueres erfahren möchte oder muss, liest sich die EU-Verordnung einmal durch. Aber zugegeben: Das knapp 600 Seiten lange Dokument der EU-Taxonomie durchzuarbeiten, ist eine echte Fleißaufgabe. Und dennoch: Wer wissen will, was das eigene Unternehmen in den kommenden Jahren in Sachen Nachhaltigkeit zu erwarten hat (und welche Maßnahmen besser heute als morgen umgesetzt werden), kommt an der neuen Verordnung nicht vorbei. Wir haben wesentliche Punkte einmal zusammengefasst. 

Was der Begriff „Taxonomie“ im Rahmen der EU bedeutet

Kurz zur Definition: Das Wort Taxonomie stammt aus dem altgriechischen und steht für ein einheitliches Verfahren, in dem Objekte in bestimmte Taxa, also Kategorien oder Klassen, geordnet werden.

So eine einheitliche und nachvollziehbare Einordnung findet nun auch auf EU-Ebene für den Bereich der Nachhaltigkeit statt. Denn im Rahmen des im Juni 2020 beschlossenen Green Deals hat sich die EU ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesteckt:

– Bis 2030 soll eine Reduktion von 55% der Emissionen erreicht sein und 

– bis zum Jahr 2050 soll die Klimaneutralität in der EU erreicht werden. 

Da der gesamte Umbau der Wirtschaft von hohen staatlichen Investitionssummen abhängt, ist die EU auf Kapital aus der Privatwirtschaft angewiesen. Hier kommt nun die EU-Taxonomie ins Spiel: Mit der EU-Taxonomie wurde ein Rahmenwerk geschaffen, welches Wirtschaftsaktivitäten und deren Einfluss auf die Nachhaltigkeit klassifiziert. In anderen Worten: Die Taxonomie liefert einheitliche Definitionen dafür, was eigentlich nachhaltiges Investieren und Wirtschaften ist. Da sich die Finanzmarktakteur*innen alle an die gleichen Definitionen binden, soll so auch Greenwashing verhindert werden. In anderen Worten: Wo „green“ drauf steht, muss also auch „green“ drin sein. 

Muss mein Unternehmen berichten?

Betroffen von der EU-Taxonomie sind generell kapitalmarktorientierte Unternehmen und Finanzmarktakteur*innen wie Banken und Versicherungen. Mehr Details zu den Voraussetzungen der Berichterstattungsplicht mit Fokus auf Unternehmen zeigt die folgende Grafik: 

Grundprinzip und Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten

Bisher wurde das Regelwerk der Taxonomie noch nicht für alle Bereiche der Nachhaltigkeit, d. h. in der Struktur „ESG“ (Environmental – Social – Governance), veröffentlicht. Aktuell gibt es sechs EU-Ziele für den Bereich „E“ (Environmental bzw. Umwelt). In Zukunft soll die EU-Verordnung aber auch die Bereiche „SG“, also soziale Themen und gute Unternehmensführung, abdecken.

Die Voraussetzung für eine taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivität ist das Grundprinzip „Do No Significant Harm“ (DNSH). Das bedeutet: Aktivitäten in einem Bereich dürfen keinen signifikanten Schaden in einem anderen Bereich anrichten. 

Zukünftig können Unternehmen und ihre Wirtschaftsaktivitäten nur als nachhaltig deklariert werden, wenn diese auch die von der EU vorgegebenen Kriterien einhalten. Die abgebildete Grafik listet die von der EU definierten Umweltziele auf und zeigt, welche Kriterien den Wirtschaftsaktivitäten unterliegen, um als nachhaltig eingestuft werden zu können. 

Legt ein Unternehmen die für sich relevanten Aktivitäten fest, dann werden im letzten Schritt drei „grüne KPIs“ veröffentlicht, die mit folgenden Leitfragen beantwortet werden:

Meilensteine der EU 2022

Die folgende Grafik zeigt die Meilensteine seitens der EU, die im Jahr 2022 erreicht werden bzw. bereits erreicht wurden sowie unsere Umsetzungsempfehlungen für Unternehmen über diesen Zeitraum.

Integration im Deutschen Nachhaltigkeitskodex als Ansatz zur Umsetzung der Taxonomie

Um im Sinne der EU-Taxonomie berichten zu können, wurde der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) um eine zusätzliche Berichtsoption erweitert. In der DNK-Datenbank  können nun die Grünen KPIs (siehe Grafik oben), Prozessbeschreibungen (qualitativ) und je nach Unternehmen relevante Anlagen eingepflegt werden. In Zukunft können ebenso Leistungsindikatoren und andere Indikatoren über mehrere Berichtsjahre abgebildet werden. Weitere Informationen bietet die Seite des DNKs.

Vorteile der EU-Taxonomie nutzen

Mit der EU-Taxonomie können Unternehmen ihre Nachhaltigkeit gegenüber Stakeholdern und Investor*innen transparent kommunizieren. Eine frühzeitige Auseinandersetzung ermöglicht es, das operative Geschäft rechtzeitig vorzubereiten und für die Zukunft anzupassen. Sustaineration ist offizieller DNK-Schulungspartner und unterstützt Unternehmen bei der Berichterstattung, der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Vorbereitung für Zertifizierungen im Bereich Nachhaltigkeit. 

Quellen: 

www.bmwi.de, www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de,www.ec.europa.eu/info/index_de,
www.eur-lex.europa.eu, www.horvath-partners.comwww.datamaran.com