Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing: Was Verbraucher*innen und Unternehmen über die EmpCo-Richtlinie wissen sollten
Am 26. März 2024 ist auf EU-Ebene die sogenannte EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) in Kraft getreten. Sie ergänzt die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie 2005/29/EG) und soll Verbraucher*innen besser vor irreführenden Umweltaussagen und sogenanntem Greenwashing schützen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ab dem 27. September 2026 sind die neuen Regeln verbindlich anzuwenden.
Ziele der EmpCo-Richtlinie
Im Zentrum steht der Schutz von Verbraucher*innen vor falschen oder nicht belegbaren Umweltversprechen. Die Richtlinie stärkt damit nicht nur den Verbraucherschutz, sondern fördert auch fairen Wettbewerb – insbesondere in Zeiten, in denen Nachhaltigkeitsaspekte zunehmend kaufentscheidend sind.
Neue Begriffe und Standards
Die EmpCo-Richtlinie führt mehrere neue Begriffsdefinitionen ein, die künftig eine wichtige Rolle im Umgang mit Umweltwerbung spielen werden:
- Umweltaussage: Jede Form der Aussage – ob in Text, Bild oder Symbol – die eine positive oder weniger schädliche Wirkung eines Produkts oder einer Marke auf die Umwelt suggeriert.
- Allgemeine Umweltaussage: Eine Umweltaussage ohne nähere Erläuterung im selben Kommunikationsmittel (z. B. Slogans wie „umweltfreundlich“ ohne Kontext).
- Nachhaltigkeitssiegel: Ein freiwilliges oder privates Siegel zur Hervorhebung ökologischer oder sozialer Merkmale – künftig nur noch zulässig, wenn es auf einem verlässlichen Zertifizierungssystem beruht.
- Zertifizierungssystem: Ein Verfahren der Drittprüfung, das objektive Kriterien erfüllt und überprüfbar ist.
Neue Verbote: Vier Geschäftspraktiken künftig per se unzulässig
Erstmals wird die sogenannte „schwarze Liste“ der EU-Richtlinie um vier neue absolut verbotene Geschäftspraktiken erweitert. Diese gelten unabhängig davon, ob ein Verbraucher tatsächlich getäuscht wurde:
- Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln ohne Zertifizierungssystem oder ohne Legitimation durch staatliche Stellen.
- Allgemeine Umweltaussagen, wenn keine herausragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
- Irreführende Gesamtaussagen, wenn sich die Aussage nur auf Teilaspekte des Produkts bezieht.
- Aussagen zur CO₂-Kompensation, z. B. „klimaneutral“, sofern diese nicht wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar belegt sind.
Erweiterte Regelungen zu Irreführung und Werbung
Darüber hinaus wird der Katalog irreführender Geschäftspraktiken erweitert. Unternehmen dürfen künftig keine Aussagen treffen über:
- Produkteigenschaften wie Funktionsweise oder Verfügbarkeit, wenn diese nicht den Tatsachen entsprechen.
- Künftige Umweltleistungen, sofern sie nicht durch konkrete, öffentlich einsehbare und überprüfbare Pläne untermauert sind.
- Angebliche Verbrauchervorteile, die in der Praxis keine Relevanz haben.
Abgrenzung zur Green Claims Directive
Während die EmpCo-Richtlinie gezielt aus Sicht des Verbraucherschutzes agiert und sich gegen irreführende Umweltwerbung richtet, nimmt die ebenfalls geplante Green Claims Directive eine technischere Perspektive ein. Sie definiert Anforderungen daran, wie Unternehmen Umweltaussagen überhaupt belegen und kommunizieren dürfen – und wird als nächste wichtige Säule der grünen Transformation im Binnenmarkt angesehen.
Fazit: Mehr Klarheit, mehr Vertrauen
Die EmpCo-Richtlinie ist ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit im Bereich Nachhaltigkeit. Für Verbraucher*innen bedeutet sie einen besseren Schutz vor Greenwashing – für Unternehmen klare Spielregeln und die Notwendigkeit, Marketingstrategien und Produktkennzeichnungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wer künftig mit „grünen“ Argumenten wirbt, muss diese auch nachvollziehbar und belastbar belegen können.
Quellen:
Neue Regelungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen | Rödl & Partner
Werbung mit Umweltaussagen
Green Claims & EmpCo-Richtlinie: Neue Pflichten für Werbung
EmpCo & Green Claims: EU-Richtlinien gegen Greenwashing