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EmpCo Zusammenfassung

Ab September 2026: Schluss mit Greenwashing — was die EmpCo-Richtlinie für Ihr Unternehmen bedeutet

„Klimaneutral“. „Umweltfreundlich“. „Nachhaltig“. Diese Begriffe stehen auf Millionen von Produkten, aber bald aber nicht mehr ohne Weiteres. Denn: Die EU-Richtlinie EmpCo macht Ernst, und die Zeit für eine ruhige Anpassung ist knapp.

Wichtige Frist: 27. September 2026
Ab diesem Datum gilt EmpCo verbindlich für alle Unternehmen, die in der EU Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher*innen kommunizieren. In Deutschland greifen erste Bestimmungen bereits ab dem 19. Juni 2026.

Stellen Sie sich vor, Ihr Marketingteam hat gerade eine neue Kampagne finalisiert. Headline: „Unser neues Produkt: klimaneutral und nachhaltig.“ Die Botschaft ist gut gemeint, der Produktionsaufwand wurde auch durch CO₂-Zertifikate kompensiert. Klingt solide — und das war es bis vor Kurzem auch.

Doch ab dem 27. September 2026 ist genau das strafbar. Die EU-Richtlinie EmpCo (Directive on Empowering Consumers for the Green Transition, EU 2024/825) macht Schluss mit vagen Umweltversprechen und stellt Unternehmen vor eine der drängendsten Compliance-Aufgaben der nächsten Monate.

Was ist EmpCo? Und warum jetzt?

EmpCo ist eine EU-Richtlinie, die zwei bestehende Verbraucherschutzgesetze gezielt schärft: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) und die Verbraucherrechte-Richtlinie (CRD). Weil die Durchsetzungsmechanismen bereits bestehen, ist EmpCo von Anfang an mit Zähnen ausgestattet.

Der Hintergrund: Das Umweltbundesamt stellte fest, dass rund die Hälfte aller in der EU verwendeten Umweltzeichen auf schwachen oder gar keinen Nachweisen beruhte. Verbraucher*innen konnten nicht mehr erkennen, welche Umweltversprechen glaubwürdig sind und welche eben nicht. Die EU reagiert mit klaren, einheitlichen Spielregeln.

In Deutschland wird die Richtlinie über das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) umgesetzt. Der Bundestag beschloss die Änderung bereits im Dezember 2025, der Bundesrat stimmte im Januar 2026 zu. Erste Bestimmungen – insbesondere rund um irreführende Zukunftsversprechen – treten bereits am 19. Juni 2026 in Kraft. Das volle Paket folgt dann am 27. September 2026.

Wen trifft EmpCo?

Direkt in den Anwendungsbereich fällt jedes Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher*innen in der EU richtet (B2C). Egal ob über Verpackungen, Webseiten, Social Media, Werbeanzeigen oder Produktbeschreibungen. Die Richtlinie erfasst explizit auch Unternehmens- und Markennamen: Wer in seinem Firmennamen einen Umweltbegriff trägt, ist ebenfalls in der Pflicht.

Nicht direkt reguliert werden rein unternehmensinterne Kommunikation und B2B-Geschäftspraktiken – allerdings: Wer als B2B-Lieferant Produktangaben macht, die seine Kund*innen für ihre Endverbraucherkommunikation nutzen, sollte sich ebenfalls absichern. B2B-Unternehmen können damit indirekt ebenfalls betroffen sein.

Was konkret verboten wird

EmpCo erweitert die sogenannte „Schwarze Liste“ des UWG – eine Sammlung von Geschäftspraktiken, die ohne Einzelfallprüfung als per se unlauter gelten. Vier neue Verbote kommen hinzu:

1. Allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannten Nachweis

Begriffe wie die folgenden dürfen nicht mehr ohne ausreichende Belege verwendet werden – es sei denn, ein offiziell anerkanntes Label (z. B. Blauer Engel, EU-Ecolabel, EU-Bio-Logo) untermauert die Aussage:

X nachhaltig

X umweltfreundlich

X grün

X klimafreundlich

X ökologisch

X naturfreundlich

X CO₂-neutral

X klimaneutral

X biologisch abbaubar

X biobasiert

X energieeffizient

X ressourcenschonend

2. Klimaneutralitäts-Claims auf Kompensationsbasis

Ein Produkt als „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ zu bewerben, wenn die Behauptung ausschließlich auf zugekauften Emissionsgutschriften beruht, ist ausnahmslos verboten. Erlaubt bleibt hingegen der sogenannte Contribution Claim: „Wir investieren in zertifizierte Klimaschutzprojekte“ – ohne dabei Neutralität für das Produkt selbst zu behaupten.

3. Irreführende Teilaussagen

Wer einen ökologischen Aspekt eines Produkts hervorhebt (etwa eine recycelte Verpackung), darf dabei nicht den falschen Eindruck erwecken, das gesamte Produkt sei ökologisch vorteilhaft. Wird also beworben: „Hergestellt aus recyceltem Material“, muss das für das Gesamtprodukt gelten, nicht nur für die Box.

4. Nicht zertifizierte eigene Nachhaltigkeitssiegel

Selbst entwickelte Umweltlabel sind nur noch erlaubt, wenn sie auf einem öffentlich zugänglichen und anerkannten Prüfverfahren basieren. Das interne „Grüne Produkt“-Siegel ohne externe Prüfung fällt damit weg.

5. Ungedeckte Zukunftsversprechen

Aussagen wie „Wir werden bis 2030 klimaneutral sein“ sind nur noch erlaubt, wenn ein detaillierter, öffentlich zugänglicher Umsetzungsplan vorliegt. Ambitionierte Ankündigungen ohne konkreten Fahrplan gelten als irreführend.

Verboten vs. erlaubt — konkrete Beispiele

Kontext❌ Nicht mehr zulässig✅ Zulässig
Klimaneutralität„Dieses Produkt ist klimaneutral“ (via CO₂-Zertifikate)„Wir investieren in zertifizierte Klimaschutzprojekte – und reduzieren aktiv unsere Emissionen um X %“
Allgemeine Claims„Unser nachhaltigstes Produkt aller Zeiten“„Hergestellt mit 100 % Ökostrom aus zertifizierten Quellen“
Material„Aus recyceltem Material“ (wenn nur die Verpackung gemeint ist)„Verpackung zu 80 % aus recyceltem Karton – das Produkt selbst enthält X % Rezyklat“
Zukunft„Bis 2030 klimaneutral“ ohne öffentlichen Plan„Bis 2030 klimaneutral – Reduktionsfahrplan und jährliche Fortschrittsberichte unter [Link]“
LabelEigenes „Eco-certified“-Siegel ohne externe PrüfungEU-Ecolabel, Blauer Engel oder andere anerkannte Zertifizierungen


Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Abmahnungen & Klagen
Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände (z. B. Deutsche Umwelthilfe) können unmittelbar abmahnen, vor allem Unternehmen mit hoher Marktsichtbarkeit sind im Fokus.

Bußgelder bis 4 % Jahresumsatz
Bei grenzüberschreitenden Verstößen (min. 3 EU-Staaten betroffen) sieht der CPC-Mechanismus Bußgelder von bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes vor – bei einem Jahresumsatz über 1,25 Mio. €. Im nationalen Einzelfall beträgt das Bußgeld bis zu 50.000 €; hinzu kommen zivilrechtliche Abmahnungen und Gewinnabschöpfung.

Reputationsschäden
Greenwashing-Fälle werden öffentlich – Medienberichte, Social-Media-Reaktionen und Vertrauensverlust bei Kund*innen sind oft teurer als jede Strafe.

Rückruf von Verpackungen
Bestehende Materialien (Verpackungen, Broschüren, Websites) müssen bis September angepasst sein. Kosten für Rückruf und Neugestaltung können erheblich sein.

Jetzt handeln: Eine praktische Checkliste

Die gute Nachricht: EmpCo bestraft nicht Nachhaltigkeit, sondern es bestraft unbelegte Behauptungen über Nachhaltigkeit. Wer wirklich nachhaltig agiert und das klar kommuniziert, hat nichts zu befürchten. Im Gegenteil: Die neue Regelung ist eine Chance, sich von Mitbewerbern abzuheben, die auf vage Floskeln gesetzt haben.

  • Bestandsaufnahme: Sichten Sie alle Marketingmaterialien, Verpackungen, Website-Texte und Social-Media-Profile auf Umweltaussagen – intern und durch externe Lieferanten.
  • Risikoanalyse: Welche Begriffe stehen ohne belastbaren Nachweis? Priorisieren Sie nach Reichweite (Website first, Nischenbroschüren last).
  • Nachweise beschaffen: Für weiterhin gewünschte Claims: Studien, Zertifizierungen, unabhängige Prüfberichte bereitstellen oder beauftragen.
  • Redaktionsrichtlinien erstellen: Verbindliche interne Vorgaben für alle Teams, die Marketingkommunikation erstellen – mit Positivbeispielen und klaren No-Gos.
  • Team schulen: Marketing, PR, Produktentwicklung und Einkauf müssen die neuen Regeln kennen. Kurze Schulungen können teure Fehler verhindern.
  • Nachhaltigkeitsstrategie stärken: Langfristig ist EmpCo ein Impuls, echte Fortschritte zu erzielen – und diese dann klar und belegbar zu kommunizieren.

EmpCo als Chance verstehen

Es wäre kurzsichtig, EmpCo nur als Bürde zu betrachten. Die Richtlinie schafft einen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, die bereits heute glaubwürdig und substanziell an ihrer Nachhaltigkeit arbeiten. Wer echte Daten, klare Reduktionspfade und anerkannte Zertifizierungen vorweisen kann, wird in einem Markt, der von leeren Versprechen gereinigt wird, heller leuchten.

Zudem signalisiert eine frühzeitige, proaktive Anpassung gegenüber Investor*innen, Geschäftspartner*innen und Kund*innen: Dieses Unternehmen nimmt Nachhaltigkeit ernst – nicht nur als Marketing, sondern als strategisches Fundament.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Ihre Kommunikation heute steht: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine ehrliche Bestandsaufnahme.

Wissen Sie, wo Ihr Unternehmen steht?

Wir bieten Unternehmen einen EmpCo-Check an. Auf Wunsch helfen wie Ihnen auch gerne, Ihre Nachhaltigkeitskommunikation EmpCo-konform aufzustellen: von der Bestandsaufnahme bis zur Kommunikationsstrategie. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

EmpCo, Green Claims, Greenwashing