Seit dem 1. Januar 2022 müssen berichtspflichtige Unternehmen in Deutschland erstmalig in ihrer nichtfinanziellen Erklärung zur EU-Taxonomie für Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten. Wer genaueres erfahren möchte oder muss, liest sich die EU-Verordnung einmal durch. Aber zugegeben: Das knapp 600 Seiten lange Dokument der EU-Taxonomie durchzuarbeiten, ist eine echte Fleißaufgabe. Und dennoch: Wer wissen will, was das eigene Unternehmen in den kommenden Jahren in Sachen Nachhaltigkeit zu erwarten hat (und welche Maßnahmen besser heute als morgen umgesetzt werden), kommt an der neuen Verordnung nicht vorbei. Wir haben wesentliche Punkte einmal zusammengefasst.
Was der Begriff „Taxonomie“ im Rahmen der EU bedeutet
Kurz zur Definition: Das Wort Taxonomie stammt aus dem altgriechischen und steht für ein einheitliches Verfahren, in dem Objekte in bestimmte Taxa, also Kategorien oder Klassen, geordnet werden.
So eine einheitliche und nachvollziehbare Einordnung findet nun auch auf EU-Ebene für den Bereich der Nachhaltigkeit statt. Denn im Rahmen des im Juni 2020 beschlossenen Green Deals hat sich die EU ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesteckt:
- Bis 2030 soll eine Reduktion von 55% der Emissionen erreicht sein und
- bis zum Jahr 2050 soll die Klimaneutralität in der EU erreicht werden.
Da der gesamte Umbau der Wirtschaft von hohen staatlichen Investitionssummen abhängt, ist die EU auf Kapital aus der Privatwirtschaft angewiesen. Hier kommt nun die EU-Taxonomie ins Spiel: Mit der EU-Taxonomie wurde ein Rahmenwerk geschaffen, welches Wirtschaftsaktivitäten und deren Einfluss auf die Nachhaltigkeit klassifiziert. In anderen Worten: Die Taxonomie liefert einheitliche Definitionen dafür, was eigentlich nachhaltiges Investieren und Wirtschaften ist. Da sich die Finanzmarktakteur*innen alle an die gleichen Definitionen binden, soll so auch Greenwashing verhindert werden. In anderen Worten: Wo „green“ drauf steht, muss also auch „green“ drin sein.
Muss mein Unternehmen berichten?
Betroffen von der EU-Taxonomie sind generell kapitalmarktorientierte Unternehmen und Finanzmarktakteur*innen wie Banken und Versicherungen. Mehr Details zu den Voraussetzungen der Berichterstattungsplicht mit Fokus auf Unternehmen zeigt die folgende Grafik: