
23 Nov Das neue Verpackungsgesetz tritt in Kraft
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften werden mit jedem Jahr umfassender. Abhängig von der Geschäftstätigkeit existieren etliche Grenzwerte, Gesetze oder Richtlinien, welche den Handlungsspielraum für Unternehmen abstecken. Ein neues Gesetz, welches zum 01.01.2019 in Kraft tritt und von dem ein Großteil deutscher Unternehmen betroffen sein wird, soll hier näher vorgestellt werden.
Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) — Was es ist und wen es betrifft!
Die Idee: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, soll sich an den Kosten für die Verwertung beteiligen.
Das Verpackungsgesetz löst die Verpackungsverordnung ab und soll damit die Regelung des Marktes, insbesondere bezüglich der Systemkosten übernehmen und vor allem für Transparenz sorgen. Umgesetzt wird dies durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die aktuell noch als Stiftung, aber ab Januar als Behörde organisiert ist, welche die Kontrolle zur Einhaltung des Verpackungsgesetzes übernimmt.
Betroffen ist jeder der Verpackungen in Umlauf bringt, die üblicherweise beim Verbraucher im Hausmüll landen. Sämtliche betreffenden Unternehmen müssen sich bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren und angeben, welche Verpackungen (Menge und Art) sie in Umlauf bringen und das System nennen, wie z.B. “Der Grüne Punkt”, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde.
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind alle Produktverpackungen, die beim Endverbraucher landen sowie Versandverpackungen. Etwas undurchsichtig wird es für Händler, hier ist es ganz wesentlich, wer auf dem Produkt genannt wird: Händler, Hersteller oder beide. Wer sich unsicher ist, ob eine Registrierung notwendig ist, schaut am besten in den FAQs des Registers oder nutzt den Mail– oder Telefonsupport des Registers.
Welches Ziel verfolgt das neue Gesetz?
Zum einen Transparenz und Kontrolle über die Systembeteiligung und letztendlich einen Anstieg der Recyclingquote.
Dadurch, dass es sich um ein öffentliches Register handelt, bei dem eine Registrierung verpflichtend ist, schafft das Gesetz eine hohe Transparenz. Jeder kann sich beim Register darüber informieren, welche Unternehmen bzw. Marken dort registriert sind. Die Menge und Arten der Verpackungen sind dabei jedoch nicht einsehbar.
Auch ist die Erhöhung der Recyclingquote ein wesentliches Ziel dieses Gesetzes. Es handelt sich bei dem Register zwar lediglich um eine Datenübermittlung der vorhandenen Verpackungen und entsprechenden Systembeteiligung, was erstmal keinen Effekt auf die Recyclingquote zu erwarten lässt. Da allerdings die Kosten für die Systembeteiligung laut §21 VerpackG von der Recyclingfähigkeit der Verpackungen abhängen, steigt die Motivation Verpackungen neu zu denken und somit Systemkosten zu senken enorm.
Ein Beispiel:
Verbundverpackungen wie Joghurtbecher sind oftmals nicht recyclingfähig. Sie bestehen aus einem Plastikbecher, einer Papierbanderole und einem Alu-Deckel. Wenn der Verbraucher nicht sämtliche Stoffe voneinander trennt und entsprechend entsorgt, erkennt das System nur einen der verwendeten Stoffe, z.B. den Alu-Deckel. Konsequenz ist, dass der Becher im weiteren Recyclingprozess aussortiert wird, da eben auch Plastik und Papier enthalten ist und am Ende nicht recycelt werden kann.
Durch das Verpackungsgesetz und höhere Kosten für Systembeteiligung könnte dadurch natürlich auch die Motivation solche Verpackungen “besser” zu gestalten, steigen oder auch die Sensibilisierung der Verbraucher, wie mit Verpackungen umzugehen ist zunehmen.
Wie kann ich mich darauf vorbereiten?
Die Registrierung ist für betreffende Unternehmen nicht optional. Wer sich nicht registriert, handelt nicht rechtskonform und muss mit Strafen bis hin zu Vertriebsverboten rechnen.
Prüfen Sie also ob Sie betroffen sind, am besten direkt auf der Seite der Zentralen Stelle Verpackungsregister oder in direkten Kommunikation mit den MitarbeiterInnen des Registers und nehmen Sie eine rechtzeitige Registrierung vor. Zur Vorbereitung auf die Registrierung gibt es eine Checkliste, die dabei behilflich ist.